PlayStation 5: Sammelklage wegen Monopol für digitale Spiele eingereicht

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Sony sieht sich mit einer Sammelklage konfrontiert, da sie nur den Vertrieb von Keys über den PlayStation Store erlauben.

Spiele digital zu kaufen liegt im Trend. Für den Konsumenten sicherlich praktisch, da er keine Ladenöffnungszeiten beachten muss und (je nach Downloadgröße und -geschwindigkeit) die Titel unmittelbar zur Verfügung hat. Die Verbreitung von Download-Codes (oder eben dem Gegenteil davon) kann aber auch zu Streitigkeiten führen.

So geschieht es jüngst mit Sony, die es Drittanbietern einer Sammelklage zufolge seit 2019 nicht mehr gestattet Game-Keys außerhalb ihres digitalen PlayStation Stores anzubieten.

Die Kläger bemängeln hierbei insbesondere, dass Sony die daraus resultierende Monopolstellung ausnutze, um signifikant höhere Preise für die Spiele aufzurufen, im Vergleich zu Retailfassungen oder Preisen, die sich aus einem freien Key-Handel ergeben würden. Dabei ist die Rede von Preisaufschlägen von bis zu 175 % im Vergleich zu ihren physischen Versionen.

Der Natur der Sammelklage nach heißt es erstmal nicht, dass sich daran etwas ändert. Vieles hängt vielmehr davon ab, wie Sony sich zu diesen Vorwürfen äußern wird. Kartellrechtlich ist dieser Fall ähnlich gelagert, wie das aktuelle Vorgehen von Epic Games gegen Apple.

Sony sieht sich somit mit einer Sammelklage wegen der PlayStation-Exklusivität über seinen digitalen Store konfrontiert.

In der vorgeschlagenen Sammelklage heißt es: „Sonys Monopol erlaubt es dem Unternehmen, überhöhte Preise für digitale PlayStation-Spiele zu verlangen, die deutlich höher sind als die ihrer physischen Gegenstücke, die auf einem wettbewerbsfähigen realen Markt verkauft werden, und deutlich höher, als sie es auf einem wettbewerbsfähigen Einzelhandelsmarkt für digitale Spiele wären.“

In den Klagen gegen Sony Interactive Entertainment wird somit behauptet, dass Sony im digitalen Bereich ein Monopol in Bezug auf Download-Codes für Spiele über Drittanbieter betreibt.

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69 Kommentare Added

  1. Linkie 42480 XP Hooligan Krauler | 07.05.2021 - 12:20 Uhr

    Klagt euch nur an. Solange das es für uns Spieler einen Vorteil ergibt, sollen die sich auffressen.

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  2. Captain Satan 69755 XP Romper Domper Stomper | 07.05.2021 - 14:21 Uhr

    Hab dazu einen interssanten Artikel gesehen, der die genaue Rechtslage von Besitz und Weiterverkauf von Spielen betrifft.
    In Deutschland wird zwischen einem physischen und einem digitalen Kauf rechtlich kein Unterschied gemacht. Sony´s AGBs sagen aus, das ein Weiterverkauf nicht gestattet ist, weder digital noch auf Disc!!! Da diese Regelung aber gegen deutsches Recht verstößt kann man natürlich überall gebrauchte Spiele kaufen. Sony sieht es aber nicht für Notwendig seine AGBs anzupassen.
    Und jetzt kommt der Hammer, selbst digitale Spiele dürfen von Käufer rein rechtlich weiterverkauft werden. Durch die Accountbindung der Spiele nutzen die Hersteller (Sony, MS, Nintendo) ein rechtliches Schlupfloch um den Weiterverkauf zu unterbinden.

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  3. OzeanSunny 0 XP Neuling | 07.05.2021 - 15:55 Uhr

    Ist ja auch echt ein Unding. Haben die es so nötig?

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  4. MiklNite 65600 XP Romper Domper Stomper | 12.05.2021 - 23:11 Uhr

    Das ist sicherlich eine Sache, die man mal abends mit Popcorn von vorn bis hinten betrachten kann.

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