Bionic Commando: Keine Jugendfreigabe für Bionic Commando

Die USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) hat wieder einmal zugeschlagen und diesmal den Third-Person-Shooter Bionic Commando keine Jugendfreigabe erteilt. Somit dürfen nur erwachsene Fans Anfang 2009 zugreifen. Obwohl…

Die USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) hat wieder einmal zugeschlagen und diesmal den Third-Person-Shooter Bionic Commando keine Jugendfreigabe erteilt. Somit dürfen nur erwachsene Fans Anfang 2009 zugreifen. Obwohl Bionic Commando keine obligatorische "2" im Titel trägt, handelt es sich dennoch um eine waschechte Fortsetzung des 8 Bit Erstlingswerks. Damals übernahmt ihr die Kontrolle über Nathan Spencer, welcher der Menschheit letzte Bastion gegen den fiesen Diktator darstellt, welcher nichts weiter als die Weltherrschaft an sich reißen möchte. Ausgestattet mit einem bionischen Greifarm, mit welchem ihr euch an jeglichen Ecken, Plattformen u.ä. behende durch die Levels schwingen, Gegner betäuben und Gegenstände abgreifen durftet, stellt auch in der Fortsetzung das zentrale Element des Gameplays dar. Springen dürft ihr dieses mal aber im Gegensatz zum NES-Vorläufer und dem Arcade-Remake schon.

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2 Kommentare Added

  1. Beni122 10 XP Neuling | 29.10.2008 - 16:33 Uhr

    Oh man was fürn scheiß … wieso wohn ich nicht in Österreich^^

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  2. Beni122 10 XP Neuling | 29.10.2008 - 16:34 Uhr

    Ups was laber ich da eigendlich xD ^^ vergesst mein ersten post^^

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