In den USA ist eine Sammelklage gegen Nintendo eingereicht worden, in der es um mögliche Rückerstattungen im Zusammenhang mit früheren Strafzöllen geht.
Zwei Kläger werfen dem Unternehmen vor, sich unrechtmäßig zu bereichern, falls es sowohl von erhöhten Preisen bei Konsumenten als auch von staatlichen Rückzahlungen profitieren sollte. Konkret argumentiert die Klage, dass Nintendo die durch Zölle entstandenen Mehrkosten zunächst an Kunden weitergegeben habe und nun zusätzlich Rückerstattungen vom Staat erhalten könnte.
Die Kläger, Gregory Hoffert aus Kalifornien und Prashant Sharan aus Washington, geben an, Nintendo-Produkte zu erhöhten Preisen gekauft zu haben, nachdem die Zölle eingeführt wurden. Sie streben den Status einer Sammelklage an, um alle betroffenen Käufer in den USA zu vertreten, die zwischen dem 1. Februar 2025 und dem 24. Februar 2026 entsprechende Produkte erworben haben.
Hintergrund ist, dass Nintendo im März selbst Klage gegen die US-Regierung eingereicht hatte, um Tarif-Rückzahlungen zu sichern. Zuvor hatte der Supreme Court die betreffenden Zölle für rechtswidrig erklärt, nachdem sie unter der Regierung von Präsident Donald Trump eingeführt worden waren.
In der aktuellen Klage wird argumentiert, dass eine doppelte Rückerstattung – einmal durch höhere Verkaufspreise und zusätzlich durch staatliche Zahlungen inklusive Zinsen – gegen Verbraucherschutzgesetze im Bundesstaat Washington verstoßen könnte.
Ähnliche Klagen wurden in der Vergangenheit auch gegen andere Unternehmen wie FedEx, UPS und EssilorLuxottica eingereicht, bei denen ebenfalls gefordert wurde, Tarif-Rückzahlungen an Kunden weiterzugeben.
Die betroffenen Zölle wurden Anfang April angekündigt. Kurz darauf erhöhte Nintendo unter anderem die Preise für Controller um 5 US-Dollar im Vorfeld der Veröffentlichung der Switch 2. Im August folgte zudem eine Preiserhöhung für die ursprüngliche Switch-Konsole.
Eine Entscheidung über die Sammelklage sowie über mögliche Rückzahlungen steht derzeit noch aus, während entsprechende Verfahren zur Umsetzung eines Rückerstattungssystems weiterhin laufen.
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Bin mal gespannt wer am Ende gewinnt
Das hätte man besser Zollrückzahlung übersetzt. Aber die Kläger haben natürlich den richtigen Gedanken. Sie waren als Käufer zum Teil die, die den Zoll bezahlt haben.