Die ZAK stuft den Twitch-Kanal „PietSmietTV“ als zulassungspflichtiges Rundfunkangebot ein. Demnach muss ein Antrag auf Zulassung gestellt werden, sonst wird der Kanal ab dem 30. April 2017 verboten. Danke auch an @Thoridias83 für den Hinweis.
Der Rechtsanwalt Christian Solmecke geht im folgenden Video auf die Einzelheiten ein und hat dazu auch einen Beitrag auf der Website veröffentlicht.
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Das ist so lächerlich.
Es is eine absolute Frechheit was die sich rauanehmen
find das so schwachsinnig das große streamer eine „runkfunklizenz“ brauchen.. naja irgendwo muss der Staat ja auch verdienen -_-
Echt kkrass….auf der einen Seite sogar teils nachvollziehbar, aber wenn es dann auch die Hobby-Streamer wie mich trifft, kann mich twitch mal. Ich streame aus Spass und nicht um Geld zu verdienen. Da sollte man definitiv unterscheiden.
Ok das ist wirklich unfassbar frech und lächerlich, hoffe mal die kommen da noch irgendwie drum rum.