Xbox One: Regelung bezüglich trügerischer Werbung wurde genehmigt

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Image: Microsoft

Das YouTube Netzwerk von Machinima muss nun klar offen legen, wenn Videos für Werbezewecke verwendet werden.

Die Federal Trade Commission(FTC) der US-Regierung hat die Bedingungen seiner Regelung bezüglich Machinima genehmigt. Das besagte Netzwerk war in einem Fall der irreführenden Werbung für die Xbox One verwickelt. Sie müssen nun offen kenntlich machen, wenn sie eine andere Firma dafür bezahlt, in einem ihrer Videos Werbung für ein Produkt zu machen. Unter anderem muss Machinia ab sofort auch sicherstellen, dass Drittfirmen sich der Verantwortung bewusst sind, welcher das Netzwerk jetzt untersteht.

Im September 2015 ist öffentlich geworden, dass Machinima YouTuber bezahlt hat, überwiegend positiv über die Xbox One und ein paar zugehörigen Spielen zu reden. Das wäre an sich ja eigentlich gar nicht so schlimm, aber laut der Federal Trade Commission haben diese YouTuber es in ihren Videos nicht angemessen offen gelegt, dass sie dafür bezahlt worden sind. So wurden zum Beispiel einem YouTube-Kanal 45.000 Dollar gezahlt, in einer Kritik nur Gutes über die Xbox One zu sagen, ohne zu vermerken, dass dies bezahlte Werbung ist.

„Wenn Leute sich Online ein Produkt anschauen, dann haben sie auch das Recht zu erfahren, ob es sich dabei um eine authentische Meinung oder bezahltes Marketing handelt“, erklärte Jessica Rich die Verantwortliche für Verbraucherschutz bei der Federal Trade Commission.

Machinima wird keine Geldstrafe zahlen müssen, aber laut eines Berichts müssen sie für jedes weitere Vergehen bis zu 16.000 Dollar zahlen. Microsoft selbst trägt keine Verantwortung in diesem Fall, da sie laut der Federal Trade Commission die Werbeplatzierung in Auftrag geben dürfen. Wie diese schließlich umgesetzt wird, liegt nicht in Microsofts Verantwortung.

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2 Kommentare Added

  1. IxI Reaper IvI 10 XP Neuling | 21.03.2016 - 20:38 Uhr

    Lächerlich. 16k erst bei wiederholter Tätigkeit. Macht man sowas in Deutschland und es kommt raus, ist man direkt dran. Und ja, auch bei dt. Kanälen muss sowas gekennzeichnet sein.

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    • Bibo1GerUk 21100 XP Nasenbohrer Level 1 | 22.03.2016 - 18:10 Uhr

      Was einige Youtuber immer noch nicht davon abhält sowas nicht zu erwähnen.
      Oder die glauben es reicht wenn es im info-text steht. Werden wieder goldene Zeiten für Abmahnanwälte 😉

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