Mit Dead Rising 4 schaffte es erstmals ein Teil der Reihe offiziell nach Deutschland zu kommen. Der aktuelle Teil des Zombiespiels ist mit einer USK-Freigabe ab 18 Jahren seit März dieses Jahres erhältlich.
Überraschend hat jetzt die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, kurz BPjM, jetzt den ersten Teil, Dead Rising (2007), von der Beschlagnahme genommen und in Liste A verschoben. Damit verstößt Dead Rising nicht mehr gegen §131 des Strafgesetzbuchs, der unter anderem besagt, dass:
„… die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildert, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt …“
Wunderbarer Klassiker.
Im Vergleich mit Teil 4 um einiges Brutaler, aber auch Detailverliebter.
Wenn man Vs. Videos anschaut ist auch klar wieso Teil 4 keiner gekauft hat – liebloses Game.
Schön dass es Teil 1 jetzt von der Liste geschafft hat – ein Youngtime Klassiker.
Dead Rising habe ich damals pervers gesuchtet, das ging bis morgens um 5 Uhr.
Teil 3 habe ich mir mal aus Wien mitgenommen, aber das ist auch schon 1,5 Jahre her und habe es immer noch nicht gespielt.
Freut mich, dass der erste Teil „legal“ ist.
Teil 1 war eine echte Überraschung.
Ändert aber nichts an der Tatsache, dass ich auch damals nicht nachvollziehen konnte, weshalb das Teil beschlagnahmt wurde.
Der Humor war dermaßen offensichtlich und die Gewalt ebenso extrem überspitzt, dass es kaum einer ernst nehmen konnte.
Ich habe damit auch seeeeehr schöne Stunden verbracht und einige Erfolge geholt (gab da einen, bei dem man glaube ich zigtausend Zombies in einer Session mitm Auto überfahren musste……war ich stolz, als ich das geschafft hab 😉