USK: 30.000ste Verfahren erreicht

Gleichzeitig mit dem Vorlegen der Bilanz für das Jahr 2010 begeht die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) ein besonderes Jubiläum. "Ich freue mich, dass wir als die weltweit älteste Selbstkontrolle für…

Gleichzeitig mit dem Vorlegen der Bilanz für das Jahr 2010 begeht die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) ein besonderes Jubiläum. "Ich freue mich, dass wir als die weltweit älteste Selbstkontrolle für Computerspiele im 17. Jahr unseres Bestehens gerade das 30.000ste Prüfverfahren feiern konnten. Jede einzelne Prüfung ist dabei ein wichtiger Baustein im System des Kinder- und Jugendschutzes in Deutschland", so Geschäftsführer Felix Falk.

Allerdings sei problematisch, dass aufgrund der gescheiterten Novelle des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags Online-Spielen weiterhin die freiwillige Kennzeichnungsmöglichkeit versperrt bleibt. "Obwohl Hersteller seit Jahren USK-Kennzeichen für Online-Spiele fordern und trotz unserer Warnungen, dass fehlende Alterskennzeichen in diesem Bereich ein Weniger an Jugendschutz bedeuten, hinkt die Gesetzgebung den Entwicklungen hinterher", beklagt Falk.

Der starke Anstieg von Online-Veröffentlichungen spiegelt sich dementsprechend nicht in der Statistik für das Jahr 2010 wider. Stattdessen ist mit 2.844 Prüfungen ein leichter Rückgang der Prüfungen zu verzeichnen, dessen Ursache zum großen Teil darin liegt, dass sich das starke Wachstum des Vorjahres bei den Plattformen DS und Wii nicht fortsetzen konnte. Deutlich wird das insbesondere in der um sechs Punkte auf 46,5 Prozent zurückgegangenen Kategorie "USK ab 0". Gleichzeitig erhöhte sich jedoch der Anteil ab 6 und ab 12, so dass die Kategorien ab 0, ab 6 und ab 12 zusammen weiterhin einen Anteil von mehr als 80 Prozent aller Prüfverfahren ausmachen.

2010 endeten 7 Prozent der Verfahren mit keiner Freigabe für Kinder und Jugendliche (ab 18 oder kein Kennzeichen). Die im Vergleich zu den letzten Jahren gestiegene Zahl lässt sich auf zahlreiche Plattformumsetzungen, Special Editions/Limited Editions sowie Berufungen des gleichen Spiels zurückführen. Im Kern handelt es sich bei den 202 Verfahren mit rund 90 Titeln um ähnlich viele Spielangebote wie im Vorjahr.

Die leichte Verschiebung von Verfahren, bei denen kein Kennzeichen erteilt werden konnte, hin zu mehr Freigaben "ab 18" liegt unter anderem an der weiterhin engen Zusammenarbeit und Abstimmung mit der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM). Bei allen Zweifelsfallverfahren in 2010 konnte letztendlich eine Alterskennzeichnung erteilt werden, da aus Sicht der BPjM in keinem der Fälle Indizierungsgründe als erfüllt anzusehen waren.

Im Vergleich zum Vorjahr gab es wenige Veränderungen bei den Spielegenres. Ein Viertel aller beantragten Produkte betrafen wieder Spielangebote in der Tradition der Automatenspiele (Arcade). Darunter fallen auch die Geschicklichkeitsspiele, die immer noch einen hohen Anteil haben, obwohl sie in ihrer Anzahl gesunken sind, was insbesondere Musik- und Tanzspiele betrifft. Gesunken ist die Anzahl zur Prüfung beantragter LifeStyle-Programme und Gesellschaftsspiele. Relevant gestiegen ist dagegen der Anteil von Denkspielen.

Weiterhin sind die stationären und tragbaren Konsolen die vorherrschenden Spielplattformen, ein Trend, der sich 2011 mit den neuen mobilen Konsolen fortsetzen wird.

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31 Kommentare Added

  1. Evoli 720 XP Neuling | 19.02.2011 - 19:30 Uhr

    Kein Prüfverfahren kann perfekt sein. Ziemlich lächerlich muss ja manchmal zum Beispiel die Altersfreigabe in Australien ablaufen…

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  2. Bane1981 125 XP Neuling | 20.02.2011 - 04:59 Uhr

    USK wenn ich das schon lese

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  3. schnurbsi | 20.02.2011 - 10:41 Uhr

    Unsinn mit 3 Buchstaben, bitte senkrecht eintragen für den freien Fall.

    eine selbstkontrolle der drogendealer wäre auch witzig…aber hey, der bundestag kontrolliert sich ja auch selbst…

    kein schöner land 😉

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  4. TEP iXploZe | 20.02.2011 - 12:25 Uhr

    so ein müll xD

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  5. kevboard 450 XP Neuling | 20.02.2011 - 14:17 Uhr

    es ist immer witzig das leute der USK die schuld geben dass spiele hier geschnitten oder indiziert werden xD

    nochmal: das steht so im gesetz und die USK muss sich an das gesetz halten!
    das Pegi system würde nichts an den Indizierungen und kürzungen ändern.

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  6. Irvinie 4155 XP Beginner Level 2 | 20.02.2011 - 15:40 Uhr

    Also da hier jeder PEGI mit der USK vergleicht, scheint auch jeder nicht zu verstehen wie viel Kontrollen PEGI hat. PEGI wird noch viel genauer kontrolliert und hat noch mehr Richtlinien. Noch dazu gibt es genügend Spiele die es hier mit niedrigen Einstufungen gibt, die bei PEGI höher bewertet werden. Weil PEGI nun mal nach bestimmt Kriterien geht und selbst Psychologen daran beteiligt sind die sich mit der Wirkung von Spielen auf den Menschen beschäftigen. Noch dazu ist das PEGI-System durch die zusätzlichen Warnsymbole einfach sinnvoller. Aber in einem Punkt stimme ich kevboard zu, unsere Gesetze sind der größte Grund für Schneidungen von Spielen um sie hier zu veröffentlichen.

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  7. MoskitoVier 3000 XP Beginner Level 2 | 20.02.2011 - 17:15 Uhr

    Die U`ltimative Erwachsenen Beformundungsstelle kann von mir in keinsterweise irgentein Lob abringen!!!Ich bin erwachsen! (keine 20 sondern das doppelte und mir wird vorgeschrieben was ich NICHT spielen darf)warum sind in letzter zeit so gehäufte fragen zur USK hier im Xdynasty Forum??!!Eigentlich könntet Ihr (XD)etwas mehr Position für uns Zocker beziehen und den Jungs der USK weniger oportunistisch gegenüberterten so wie es Microsoft immschon getan hat!!Bei Sony und seiner PS3, gibt es KEINE IP-SPERRE!!Die halten das so wie es im Internet, offen für alle!!ÖSI ACCOUNT und die Zombiekarten ziehen ohne Prob´s!USK bedarf der ABSCHAFFUNG und nicht der Diskussion!!

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  8. KillTech92 0 XP Neuling | 20.02.2011 - 22:55 Uhr

    @MoskitoVier: Warum will niemand verstehen, dass wenn man erwachsen ist, auch alle Spiele spielen kann, die die USK geprüft hat!! Falls du mit der Bevormundung der Erwachsenen die Indizierung meinst, solltest du die BPjM beschimpfen, denn die sind für die Indizierungen und Beschlagnahmnung zuständig!!!

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  9. Kassandra Stark 0 XP Neuling | 20.02.2011 - 23:25 Uhr

    Und die USK ebnet den Weg durch ihre eigenen viel zu strengen Regeln und ihre Möglichkeit, Freigaben schlicht und ergreifend zu verweigern. Das [B]ist[/B] aktive Zensur, da sie damit das Spiel mehr oder minder direkt an die BPjM weiterreichen. Auch kann man sich zwar alles kaufen, nicht aber muss man es auch bekommen. Der Zoll überprüft hier und da mal die Pakete und da auf dem Postweg etwas wie Gears of War nicht eingeführt werden darf, behindert das fehlende Siegel den Zugang. Am Ende steht das Fazit, dass das gesamte Prüfsystem vorn und hinten mangelt inklusive der Institutionen von USK bis BPjM. Denn sowohl Erwachsene, als auch Minderjährige werden bevormundet und diskriminiert. Was es braucht ist eine totale Reform.

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  10. Noox2 0 XP Neuling | 20.02.2011 - 23:59 Uhr

    die ältesten ….. und immernoch mit den uralten Regeln…. aber sag nichts mehr dazu, da man ja eh die ganzen Games aus dem Ausland holt.

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