Eure Bibliothek im PlayStation Store könnte in Kürze deutlich dünner aussehen. Wie mitgeteilt wurde, endet eine Lizenzvereinbarung mit Discovery und somit verschwindet eine Vielzahl von Discovery-Inhalten aus dem Angebot.
Hauptsächlich Serien- und Showstaffeln werden nach dem 31. Dezember 2023 aus dem Store gelöscht und das unabhängig davon, ob ihr Geld dafür bezahlt habt oder nicht. Entsprechend verschwinden also auch Inhalte, von denen ihr vielleicht gedacht habt, dass ihr auf Dauer auf sie zugreifen könnt.
Während es bei heruntergeladenen Spielen, die ihr gekauft habt, oft nicht nur möglich ist, diese auch weiterhin zu zocken, sondern auch nochmals erneut herunterzuladen, nachdem sie aus dem Angebot entfernt wurden, entfällt dies bei den besagten Serien- und Showstaffeln also.
Konkrete Gründe für die Entfernung der Inhalte gab Sony übrigens nicht an. Da die Lizenzvereinbarungen mit Discovery angeführt werden, könnte es aber sein, dass das Unternehmen seine Inhalte zusammenzieht, um sie auf dem hauseigenen Streamingdienst Max zu bündeln. Ist dies der Fall, könnten Discovery-Inhalte in nächster Zeit auch von anderen Plattformen abgezogen werden.
Einen Überblick über die betroffenen Inhalte könnt ihr euch auf dieser Seite verschaffen.
![](https://www.xboxdynasty.de/wp-content/themes/xd7/images/extern_hellgruen.gif.pagespeed.ce.0FPyRH502v.gif)
hoffentlich bekommen wir Endkunden endlich mal mehr rechte an digitalen Gütern wenn wir sie kaufen, vor allen auch das ich dann auch digitales Eigentum nicht nur Besitz auf zeit und dieses auch vererben oder weiterverkaufen wenn ich es nicht mehr möchte
Da müsste mal jemand klagen. Auf dem Button stand ziemlich sicher „Kaufen“ und nicht „Auf unbestimmte Zeit leihen“. In D dürfte man gute Chancen haben eine Entschädigung zu bekommen. Sony verlängert die Lizenzen ja nur nicht, weil die den Dienst aufgeben. Bei anderen Anbietern passiert das vermutlich daher nicht.
Nun, Du kaufst ja. Aber eben eine Nutzungslizenz für ein Produkt, statt das Produkt selbst. Die wiederum kann durch Nutzungsbedingungen, denen du bei jedem Kauf zustimmen musst, auch jederzeit wieder weg genommen werden.
Bin natürlich alles andere als ein Anwalt. Aber wenn es damit Probleme geben würde, so denke ich hätte sich in diese Richtung schon lange was getan. Trotzdem wäre sowas ein sehr interessanter Präzedenzfall der vielleicht für viel mehr Transparenz sorgen könnte. Bin dafür.
Ich denke wenn das mal im großen Stil, also bei Apple oder Amazon, passiert, wird es klagen geben. Da kaufen die meisten Leute digital.
Vorsicht, gefährliches Halbwissen. Aber:
Das Problem nach deutscher Rechtsauffassung ist das es bei einem Erwerb digitaler Inhalte keinen klassischen Kaufvertrag gibt, sondern ganz generell nur eine Übertragung von Nutzungsrechten. Was damit zusammenhängt das digitale Daten auch generell dem Urheberrechtschutz unterliegen.
Interessant ist da zum Beispiel => EuGH, 19.12.2019 – C-263/18
Zwar geht’s da um Ebooks, aber der Vergleich ist denke ich nicht ganz abwegig.
Laut dem Urteil stellt der Verkauf gebrauchter E-Books über eine Website eine öffentliche Wiedergabe dar, die der Erlaubnis des Urhebers bedarf.
Wäre ja wahrscheinlich nicht anders wenn ich ein gebrauchtes digitales Spiel verkaufen wöllte. Der Erschöpfungsgrundsatz greift nicht, der Verkauf darf eingeschränkt werden.
Dazu gibt’s wahrscheinlich wieder hunderte verschiedener Paragraphen die ich allesamt nicht kenne. Aber da ist halt das Kernproblem. Eine richtige, einheitliche gesetzliche Regelung zu digitalen Inhalten haben wir bis heute noch nicht. Nicht das ich wüsste jedenfalls.
Und genau dazu hab ich auch schon andere Rechtsauffassungen gefunden. Aber solange dir digitale Inhalte nicht gelöscht werden von der Platte, ist es auch ok, wenn du sie nicht mehr runterladen kannst. Auch bei einem digitalen Kauf scheint es mittlerweile so zu sein, dass das ein Kauf ist. Wenn man googelt findet man da Anpassungen im BGB aus 2021/2022.
Das eine ist ja auch Gebrauchtverkauf. Ganz anderes Feld.
Es gelten halt trotzdem Lizenz- und Nutzungsbedingungen die Vertraglich festgelegt sind. Da wird es auch keine rechtliche Einordnung zu geben. Vertragsfreiheit und so.
Nach „§ 327r Änderungen an digitalen Produkten“ BGB beispielsweise muss dir das jeweilige Unternehmen letztlich nur rechtzeitig bescheid geben das Inhalte entfernt werden, das ggf. noch begründen und räumt dir als Käufer z.B. die Möglichkeit ein unter Umständen Schadensersatz zu fordern. Wobei dabei eher von einem mangelhaften Produkt gesprochen wird. Ich Laie würde es jedenfalls so interpretieren.
Eine „Änderung von digitalen Produkten“ ist aber auch nicht wirklich gleichzusetzen mit der kompletten Einstellung eines solchen.
Habs jetzt nur quer überflogen, aber was stichhaltiges zur Rücknahme von Nutzungsrechten finde ich im BGB nicht. Grundsätzlich bleibt das möglich, wenn die Bedingungen und Verträge ordentlich formuliert sind.
Am Ende sind wahrscheinlich nur Einzelfallentscheidungen möglich. Wir brauchen einen Forenanwalt.
Genau deshalb hatte ich den genannt .„triftiger Grund“ ist mal wieder extrem schwammig.
Und bei Lizenz- und Nutzungbedingungen ist dann wieder die Frage, ob ein komplettes entfernen den Käufer nicht in unangemessener Weise einschränkt. Aber wie du sagst: Das müsste man mal durch die Instanzen prügeln.
Ja das ist das große Problem unserer heutigen Zeit. Alles ist nur noch digital, du kaufst ein Produkt nicht mehr, du erwirbst nur noch eine Nutzungslizenz auf Zeit. Die Frage ist, inwieweit der „Kaufen“-Button die kompletten AGB aushebelt, denen du ja auch immer bewusst oder unbewusst zustimmen musst. Ich würde erstmal sagen, dass die Inhalte weg sind, was gelinde gesagt eine große Sauerei ist.
Auch bei physischen Datenträgern erwirbst du nur eine Lizenz und stimmst AGB zu.
aber die kann dir niemand wegnehmen…
Außer die Zeit, Stichwort: Discrot.
Ja nach JAHRZEHNTEN… Wenn man alt ist und kaum mehr Verwendung dafür haben sollte
Hatte jetzt schon zwei Blu-Rays die davon betroffen waren. Eine keine 5 Jahre alt.
Im Ernst?
Heftig… Bei mir funzen noch immer meine eher schlecht gehaltenen CD und DVD Discs von vor 20-25 Jahren
DVD und CDs sibd da auch nicht so anfällig, aber viele BDs geben schon jetzt den Geist suf. Gerade aus Digipacks oder Mediabooks wegen der Klebeausdünstungen.
Das ist schon übel,deswegen kaufe ich Digital nichts.
Ich höre schon viele meiner Bekannten sagen, sollte ich das erwähnen: „Nutze ich nicht, mir also egal“…so fängt’s an Leute
Sehr sehr schade. Kann ja so eigentlich nicht richtig sein. Da sollten die Betroffenen mal prüfen, ob das wirklich so rechtens ist.
Dabei sind Digital Käufe so genial. Hier wird das Vertrauen dann mit Füßen getreten
Es ist alles nur Besitz auf Zeit, egal was man kauft ^^
Das ist die Gefahr davon dass alles digital ist irgendwann wird einfach die Lizenz entzogen und man sieht doof da. Bei Amazon ist das die Gefahr natürlich erst geringer als bei anderen Anbietern aber die Gefahr bleibt dennoch. Gerade bei Filmen und Serien wird man da auch nur einfach eine Möglichkeit bekommen die Dinge dauerhaft herunter zu laden ohne dass die Lizenz weiterhin online verifizierter wird.
Und wenn der Server für die Lizenz abgeschaltet wird sind das tote Daten. Sehr schade dass ganze.
Schon bitter in der jetzigen Zeit.
Lizenzen und Lizenzrecht sind halt so eine sache.
Richtig ärgerliche Sache. Aber:
Der „Kauf“ von digitalen Inhalten ist genau genommen nur ein Nutzungsrecht. Wenn Lizenzen etc. dann wegfallen, passiert genau das was im Artikel beschrieben ist.
Eine Entschädigung wäre trotzdem angebracht.
Hatte ich auch schon öfters bei Prime. Gekaufte Filme sind weg weil Amazon die Lizenz nicht mehr hat