PlayStation 5: Sony wird wegen Analog-Stick-Drifting verklagt

Übersicht

Sony wird wegen Analog-Stick-Drifting des PlayStation 5 Controllers verklagt.

Eine Woche nach einer Umfrage unter PS5-Besitzern, ob sie Stick-Drift mit den DualSense-Controllern ihrer PlayStation 5 erlebt haben, hat eine New Yorker Anwaltskanzlei eine Sammelklage gegen Sony eingereicht.

Eingereicht von Chimicles Schwartz Kriner & Donaldson-Smith LLP im Namen derer, die von einem fehlerhaften PS5 DualSense Controller betroffen sind – mit dem Kläger Lmarc Turner – behauptet die Klage, dass der Controller der PS5 „defekt“ ist und dass sein Abdriften „das Gameplay erheblich stört und somit die Kernfunktionalität des DualSense Controllers beeinträchtigt.“

In der Klage heißt es weiter, dass Sony sich dieser Beschwerden bewusst ist, insbesondere weil sie auch beim DualShock 4 der PS4 aufgetreten sind. Trotzdem tut Sony laut der Klage nicht genug, um das Problem zu beheben. Die Kunden müssen für den Versand zahlen, um den Controller zurück zu Sony zu schicken, und lange Wartezeiten und Schritte zur Fehlerbehebung beeinträchtigen es, wieder Spiele zu spielen.

Der vollständige Text der Klage ist recht unterhaltsam, da er Screenshots von Seiten wie Twitter und Reddit enthält, auf denen sich Kunden über die Probleme beschwerten, die sie hatten. Es ist nicht wirklich klar, wie weit verbreitet das Problem wirklich ist. Es sieht jedoch so aus, als gäbe es ein paar mögliche Faktoren, wie die internen Potentiometer und Federn, die das Abdriften verursachen könnten.

„Basierend auf den Behauptungen in der Klage und einer Vielzahl von Internet-Beschwerden über Drifting bei früheren Modellen des DualShock Controllers kann Sony nicht bestreiten, dass es vor dem Verkauf Kenntnis von dem Drifting-Defekt des DualSense Controllers hatte“, heißt es weiter.

Das dürfte schwer zu beweisen sein, wenn man bedenkt, wie groß die Überarbeitung des DualSense im Vergleich zu früheren PlayStation-Controller-Designs ist. Die Klage fordert einen Rückruf oder ein Austauschprogramm für diejenigen, die den Controller bereits gekauft haben, sowie „Schadensersatz“ in Bezug auf „Überzahlung“ auf dem Controller.

Dies ist nicht die erste Klage, die diese Kanzlei im Zusammenhang mit dem Controller-Drift eingereicht hat. Sie hat bereits eine Sammelklage gegen Nintendo wegen des gleichen Problems eingereicht. Diese Klage wurde an ein Schiedsgericht weitergeleitet, obwohl das Gericht sie nicht ganz abweisen wollte.

= Partner- & Affiliate-Links: Mögliche aufgeführte Angebote sind in der Regel mit sogenannten Affiliate-Links versehen. Mit einem Kauf über einen dieser Links unterstützt ihr Xboxdynasty. Ohne Auswirkung auf den Preis erhalten wir vom Anbieter eine kleine Provision und können diese Website kostenlos für euch anbieten.


114 Kommentare Added

  1. BlackStar91 24865 XP Nasenbohrer Level 2 | 23.02.2021 - 07:21 Uhr

    Naja wenn sie den Mangel billigend in Kauf nehmen ist die Klage schon angebracht

    0