Wie das japanische Magazin Asahi berichtet, wurde der 53-jährige YouTuber Shinodu Yoshida wegen Verstößen gegen das japanische Urheberrechtgesetz zu einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt.
Laut Asahi handelt es sich um die erste Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Urheberrechtsgesetz durch die Verbreitung von Videospielmaterial.
Yoshida hatte zwischen September 2019 und Mai 2022 Videos auf YouTube veröffentlicht, in welchen Inhalte aus der 2011 veröffentlichten Visual Novel Steins;Gate: My Darling’s Embrace sowie bearbeitete Passagen eines Anime-Films zu sehen waren.
Die Staatsanwaltschaft argumentierte während des Verfahrens, dass eines der Videos das Ende der Serie zeige. Außerdem könnten sich potenzielle Käufer des Spiels dafür entscheiden, ein Video von einem Spieldurchlauf anzuschauen, anstatt sich das Spiel selbst zu kaufen, was Umsatzeinbußen für Herausgeber Spike Chunsoft zur Folge hätte.
Während die Staatsanwaltschaft Yoshidas Tat als böswillige Handlung, welche die Schaffungen von Inhalten mit Füßen tritt, bezeichnete, sah die Verteidigung keine böswillige Intention und forderte eine Bewährungsstrafe.
Diesem Antrag folgte der Richter und verhängte eine zweijährige Haftstrafe, die für fünf Jahre zur Bewährung ausgesetzt ist. Des Weiteren muss Yoshida eine Geldstrafe von umgerechnet 6.780 US-Dollar zahlen.
Bessere Wahl beim Spiel hätte hier Abhilfe geschaffen. Lieber eines mit interessantem Gameplay nehmen und kein Visual Novel, da ist Chance besser das als Werbung zu verkaufen 😄
Videospielmaterial und Visual Novel… Finde den Fehler.
„Außerdem könnten sich potenzielle Käufer des Spiels dafür entscheiden, ein Video von einem Spieldurchlauf anzuschauen, anstatt sich das Spiel selbst zu kaufen,“….
Bitte was 😄 okay kenne mich bei visual novels nicht aus. Aber dennoch seltsames Argument.
Naja, ich kenn den ein oder anderen, der in meinen Augen recht viel anderen beim Zocken zuguckt, statt selber zu spielen….
Ja ich auch, aber das ist doch auch deren Entscheidung. Finde es fragwürdig das man selbst dafür belangt werden kann. Lets Plays sind doch total normal mittlerweile. 😅
Ja, soll ja auch jeder der machen wie man mag. Klar, wenn ich mal nicht weitergekommen bin oder mich in der Vergangenheit der Wahn gepackt hat alle Sammelgegenstände zu finden hab ich auch mal geguckt wer helfen konnte.
Da ich aber eh immer weniger Zeit zum Zocken finde, wäre mir die Zeit zu Schade jemand anderem dabei zu Zugucken.
Dito 👍
Muss ja eine ziemliche Flasche der Anwalt gewesen sein wenn er nicht einmal die Verkäufe der letzten 5 Jahre als Vergleich genommen hat und dazu noch darauf hinweist das Visual Novell und Spiel 2 Paar Schuhe sind. Vor allem wenn der das Ende der Serie zeigt und nicht das ende vom Spiel.
Ehrlich gesagt glaube ich das sind erstmal Probeballons in den verschiedenen Märkten, aber ich kann mir gut vorstellen das Publisher hier demnächst weltweit da anders mit umgehen werden wie sie Walktroughts von Anfang bis Ende verhindern oder dran beteiligt werden. Sein wer mal ehrlich keiner würde sich aufregen wenn man z.B. ein Komplettes vorlesen bei You Tube von einem neuen Harry Potter Buch kurz nach Release Sanktioniert hätte oder genauso Abfilmen von Kinofilmen …. Sicherlich macht das bei einem MP Game sinn als erweitertes Marketing aber bei einem Story getrieben Game überhaupt nicht oder nur kurze Fragmente aber sicherlich nicht ein komplettes spiel das die Kids sich auf den Schulhof stellen können und so tun als wenn sie es auch gespielt hätten.
Hm, ne Visual Novel ist wohl anders zu betrachten als ein Game. Ansonsten könnten sie ja langsam anfangen den ganzen Streamer Vögeln den Stecker zu ziehen.