Call of Duty: Black Ops: PEGI Version blitzindiziert

Der momentan von Fans und Fachpresse gefeierte Actiontitel Call Of Duty Black Ops, aus dem Hause Activision Blizzard, wurde heute auf die Liste B der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) gesetzt und somit vorläufig…

Der momentan von Fans und Fachpresse gefeierte Actiontitel Call Of Duty Black Ops, aus dem Hause Activision Blizzard, wurde heute auf die Liste B der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) gesetzt und somit vorläufig indiziert. Dies gilt nur für die ungeschnittene Version des Ego-Shooters und bedeutet, dass der Titel nicht mehr öffentlich beworben werden darf und für jugendliche unzugänglich ausgestellt werden muss.
Die geschnittene Version, mit USK-Siegel „Ab 18“ ist davon nicht betroffen. Die B-Indizierung erfolgt, wenn die BPjM vermutet, dass ein Spiel Inhalte aufweist, dessen Verbreitung nach dem Strafgesetzbuch verboten ist. Dies hat jedoch zur Folge, dass Händler sich auch strafbar machen könnten, wenn sie das Spiel nur an Erwachsene verkaufen und sich an alle Beschränkungen einer Indizierung halten. Dieser Fall könnte bei einer möglichen Beschlagnahmung des Spiels eintreten und dann könnten Händler für die Verbreitung gewaltverherrlichender Medien verurteilt werden.

Ob ein Spiel strafrechtlich relevant ist, entscheidet dabei nach wie vor nur die BPjM und kein Gericht. Gerade Blitzindizierungen, bei denen Spiele auf die Liste B gesetzt werden, erwecken oft den Eindruck, dass der Titel nur möglichst schnell aus dem Verkehr gezogen werden soll und eine faire Beurteilung dabei nicht im Vordergrund steht. Der Import eines B-indizierten Titels aus dem Ausland ist jedoch weiterhin legal.

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20 Kommentare Added

  1. Thor2486 | 25.11.2010 - 08:57 Uhr

    also ich hab mir letzte woche die uk version geholt. bis jetzt versteh ich net warum die so schlimm sein soll? muss aber gestehen, ich hab den sp noch nicht wirklich gespielt. zocke nur online im moment. mach aber recht laune.

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  2. MoskitoVier 3000 XP Beginner Level 2 | 25.11.2010 - 11:50 Uhr

    Deutschland, Deutschland, alles ist vorbei!! Das nimmt mitlerweile schon paranoide Züge an.Wer versteht diese zensur Politik?? Red D. redem. kommt mit ungekürztem Zombie Modus???(der wirklich straight i.d. fresse rockt!) Die Unterschiede, die die USK macht, sind einfach nicht nachzuvollziehen!

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  3. Scniebel | 25.11.2010 - 15:56 Uhr

    richtig irgendwie ham die alle nen schuss. bei cod5 gabs doch auch nicht so ein theater und da folgen sogar im MP teile.

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  4. o0 Crow 0o 0 XP Neuling | 25.11.2010 - 16:11 Uhr

    Echt unterschiedliche Maßstäbe und vor allem was soll denn da
    geschnitten werden. Die AT Version ist doch gar nicht so
    schlimm. Aber, dass Spiele im Ausland bestellen legal ist wusste
    ich auch noch nicht. Also weiterhin bei den netten Nachbarn
    in Österreich holen 🙂

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  5. o0 Crow 0o 0 XP Neuling | 25.11.2010 - 16:16 Uhr

    Echt unterschiedliche Maßstäbe und vor allem was soll denn da
    geschnitten werden. Die AT Version ist doch gar nicht so
    schlimm. Aber, dass Spiele im Ausland bestellen legal ist wusste
    ich auch noch nicht. Also weiterhin bei den netten Nachbarn
    in Österreich holen 🙂

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  6. Irvinie 4155 XP Beginner Level 2 | 25.11.2010 - 16:51 Uhr

    Ich glaube immer noch das dies nur eine Methode ist um die geschnittene Version besser verkaufen zu können. Aber eigentlich schneiden sie sich dabei eher noch mehr ins Bein, weil ja eh alle lieber das Spiel importieren als es geschnitten zu holen.

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  7. Chiakixs 25 XP Neuling | 25.11.2010 - 18:14 Uhr

    gut so…drecks Game 🙂

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  8. DessIntress | 25.11.2010 - 20:57 Uhr

    wird zeit dass deutschland endlich die pegi-einstufung akzeptiert

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  9. Dr Gnifzenroe 229520 XP Xboxdynasty Veteran Bronze | 25.11.2010 - 22:17 Uhr

    Wen interessiert so eine Indizierung eigentlich noch?

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  10. Don Suey 0 XP Neuling | 26.11.2010 - 13:46 Uhr

    Das war jetzt aber mehr als klar. body dismemberment ist in deutschland halt nicht gern gesehen.

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