SONY: Abmahnung durch Verbraucherzentrale NRW

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Image: SONY

Die Verbraucherzentrale NRW hat Sony wegen seiner AGB’s im PlayStation Network abgemahnt.

Die Sony Interactive Entertainment Europe Limited bietet für ihre PlayStation 4, wie andere Konsolenhersteller, einen eigenen Online-Dienst an. Über das PlayStation-Network (PSN) können Kunden des Marktführers digitale Inhalte wie Spiele oder Filme zum Download oder Stream erwerben, Nachrichten austauschen oder Mehrspieler-Partien austragen.

Eine Vielzahl der in diesem Zusammenhang von Sony verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW nicht mit dem Gesetz vereinbar und daher unwirksam. Kundenfeindlich ist beispielsweise die Regelung zum Verfall von Guthaben auf dem PSN-Konto. Aufgeladene Euros nämlich müssen laut AGB innerhalb von 24 Monaten verbraucht werden. Andernfalls dürfen sie von Sony einkassiert werden. Eine Regelung, die sich übrigens auch bei anderen Playern der Branche findet.

Die Verbraucherschützer monieren ebenso Klauseln, nach denen Eltern pauschal alle Kosten tragen müssen, die durch Käufe ihrer minderjährigen Kinder entstehen. Hiervon betroffen sind vor allem Spiele nebst sogenannten In-App-Käufen.

Kritikwürdig in den AGB ist auch die Darstellung des gesetzlichen Widerrufsrechts beim Kauf von digitalen Inhalten. So fehlt etwa der Hinweis, dass Kunden vor dem Kauf ausdrücklich zustimmen müssen, dass sie ihr Widerrufsrecht verlieren, wenn sie den Download starten.

Die Abmahnung der Verbraucherzentrale soll Sony dazu bringen, die monierten Klauseln künftig nicht mehr zu verwenden. Sollte sich der Branchenprimus dem verweigern, droht der Weg vor den Kadi.

Pressemeldung

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34 Kommentare Added

  1. Sgt Plack 980 XP Neuling | 10.09.2018 - 15:42 Uhr

    Irre ich mich oder ist das bei xbox genauso das man kein Widerrufsrecht hat ?

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    • Weitenrausch 80800 XP Untouchable Star 1 | 10.09.2018 - 15:47 Uhr

      Hatte noch nie Probleme gehabt.
      Sony wurde schon zu 360 zeiten kundenunfreudlichkeit vorgeworfen. Aber hier gehts ja um etwas anderes.

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      • Sgt Plack 980 XP Neuling | 10.09.2018 - 16:02 Uhr

        Kritikwürdig in den AGB ist auch die Darstellung des gesetzlichen Widerrufsrechts beim Kauf von digitalen Inhalten. So fehlt etwa der Hinweis, dass Kunden vor dem Kauf ausdrücklich zustimmen müssen, dass sie ihr Widerrufsrecht verlieren, wenn sie den Download starten.

        Naja es geht schon ums widerrufsrecht

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    • Vanderwutz 2120 XP Beginner Level 1 | 10.09.2018 - 18:41 Uhr

      Man kann die Lizenz zurückgeben wenn man eine gewisse Spielzeit nicht überschritten hat.
      Bei mir lief es damals ohne Probleme ab.

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      • Sgt Plack 980 XP Neuling | 10.09.2018 - 18:58 Uhr

        Musste nie davon gebrauch machen.

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      • Archimedes Boxenberger 233040 XP Xboxdynasty Veteran Bronze | 10.09.2018 - 19:51 Uhr

        Geht bei MS, nicht bei Sony.

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      • ArkaVik6802 56165 XP Nachwuchsadmin 7+ | 11.09.2018 - 13:17 Uhr

        Man kann jedes Spiel abgeben, wenn man 2 Stunden Spielzeit nicht überschreitet. Ich meine aber, dass Microsoft schon aufpasst, dass das nicht ständig passiert. Dann werden sie pampig^^

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  2. datalus 0 XP Neuling | 10.09.2018 - 15:44 Uhr

    Auf PC bieten einige Portale, z.B. Origin, Steam und GOG, die „Rückgabe“ eines gekauften Download-Spiels an, selbst dann wenn man es bereits installiert und gespielt hat (sofern die Spielzeit unter einer bestimmten Marke liegt).

    Finde das sehr vorbildlich. Auf PC ist das aufgrund der vielen unterschiedlichen PC-Konfigurationen auch eher notwendig, aber auf Konsole wäre es dennoch wünschenswert.

    Aber der Verfall von Guthaben geht echt nicht, und sollte auf jeden Fall abgemahnt werden!

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    • Z0RN 440395 XP Xboxdynasty Veteran Onyx | 10.09.2018 - 16:29 Uhr

      Genau das gibt es bei Xbox auch, wenn du maximal 119 Minuten gespielt hast, einfach den Support kontaktieren.

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      • datalus 0 XP Neuling | 10.09.2018 - 17:32 Uhr

        Das ist echt top! Danke für die Info! Hatte bisher zwar nicht den Fall, aber für den Fall der Fälle auf jeden Fall gut 😉

        Vielleicht greift man mit dem Wissen auch eher mal bei einem Download-Spiel zu. MS scheint da recht vorbildlich zu sein.

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      • KorkHelm 28760 XP Nasenbohrer Level 4 | 10.09.2018 - 19:08 Uhr

        einfach den support kontaktieren? wer das ganze einmal in 12 monaten macht, kein problem. ab dem zweiten mal hat man mit dem support schon richtig was zu besprechen. würde ich an deren stelle eh nur bei games machen die keine demo bieten.

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          • KorkHelm 28760 XP Nasenbohrer Level 4 | 10.09.2018 - 19:50 Uhr

            mag ja alles toll beschrieben sein, in der praxis führt es dennoch zu erheblichen Diskussionen und der klaren aussage vom support bezüglich mehr als einmal in 12 monaten. auf grund dieses wissens würde ich nicht leichtfertig games kaufen, die 119 minuten spielen und dann versuchen eine rückerstattung zu bekommen. persönlich bin ich mit dem support mehr als zufriden da war die rückerstattung eines dlc auch schon möglich aber auch gleich mit dem hinweis nur weil ich noch nie eine rückerstattung versucht hatte.

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          • masterdk2006 110555 XP Scorpio King Rang 1 | 10.09.2018 - 20:26 Uhr

            Kann ich so auch nicht ganz bestätigen.
            Hab mir Saints Row 3 digital für die One geholt und wollte es zurück geben.
            Nach langer Diskussion hab ich es zurück geben können.
            Der Support sagte dies sei eine einmalige Sache.
            Also scheint zu gehen aber nur mit Hartnäckig Nerven?

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        • ArkaVik6802 56165 XP Nachwuchsadmin 7+ | 11.09.2018 - 13:23 Uhr

          Wieso Support kontaktieren? Ich bin auf die XBOX Seite -> mein Konto -> meine Käufe. Dort das Spiel ausgesucht, (muss vorher auf der One deinstalliert werden) und auf „Rückerstattung“ geklickt, fertig! Keine Diskussionen oder Erklärungen.

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  3. Sephiroth88 53950 XP Nachwuchsadmin 6+ | 10.09.2018 - 15:48 Uhr

    zuerst Branchen-Primus, dann kommt der Rest dran.
    Wenn MS und Nintendo nicht schon dabei sind, neue AGB´s aufzusetzten 😀

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  4. Premiumpils 66850 XP Romper Domper Stomper | 10.09.2018 - 15:49 Uhr

    Das mit dem verfallen des Guthabens kann ja auch echt nicht sein. Ist das bei Xbox auch so? Ist ja ne Frechheit!

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    • Lucifer 7350 XP Beginner Level 3 | 10.09.2018 - 17:04 Uhr

      Ist auf der Xbox genauso, ja. Habe Anfang des Jahres auch mal eine E-Mail bekommen, das men !digitales (!) Guthaben bald verfällt.

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    • XoneX 11560 XP Sandkastenhüpfer Level 1 | 10.09.2018 - 23:04 Uhr

      Ja ist auch bei der Xbox leider so!

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  5. MCG666 65675 XP Romper Domper Stomper | 10.09.2018 - 15:51 Uhr

    Auch auf der Xbox kann man Spiele zurück geben. Die dürfen nur keine bestimmte Spielzeit überschreiten die glaube ich bei einer Stunde liegt.

    Zum Verfall des Guthabens. Das wird nicht angewendet. Das steht nur drinnen falls die mal den Service komplett abschalten wollen.
    So müssen sie dann nur die Leute auszahlen die sich innerhalb von 2 Jahren melden.

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  6. Morgoth91 0 XP Neuling | 10.09.2018 - 15:51 Uhr

    Ohne solche Zentralen würde sowas sicher kaum auffallen, ich lese zumindest nie AGBs durch und weis auch bei MS nicht was da drin steht. An sich sollte man das wohl machen, weil man diese ja auch aktive annimmt, aber kenne niemand der es wirklich liest, was es natürlich nicht klug macht nur weil „alle“ es so machen.

    @MrBudSpencer was soll die letzte Zeile beideuten: ‚[…] droht der Weg vor den Kadi.‘

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    • Strohhut Bud 68685 XP Romper Domper Stomper | 10.09.2018 - 15:55 Uhr

      Vor Gericht gehen ist damit gemeint.

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      • Morgoth91 0 XP Neuling | 10.09.2018 - 15:59 Uhr

        Ah danke. Noch nie als Synonym gehört. Man lernt nie aus.
        Auch an dich (@BirdieGamer) für die schnelle Antwort.

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        • Homunculus 202320 XP Xboxdynasty Veteran Bronze | 10.09.2018 - 16:06 Uhr

          Es ist übrigens das arabische Wort für Richter und fand irgendwann seinen Weg in den deutschen Sprachgebrauch.

          Ich persönlich würde es nicht verwenden.

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    • Birdie Gamer 132395 XP Elite-at-Arms Bronze | 10.09.2018 - 15:57 Uhr

      Bud schreibt es nur etwas abgewandelt – Man landet vor Gericht. Siehe Originalquelle, welche die Verbraucherzentrale ja selber ist.

      „Die Abmahnung soll Sony dazu bringen, die monierten Klauseln künftig nicht mehr zu verwenden. Sollte sich der Branchenprimus dem verweigern, droht der Weg vor Gericht.“

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    • Rapza624 98700 XP Posting Machine Level 4 | 10.09.2018 - 16:19 Uhr

      Habe einmal eine Vorlesung zu Vertragsrecht gehört, in der die Vortragende selbst meinte, dass sie nie AGBs liest. Im Wesentlichen meinte sie auch, dass in so einer AGB auch nichts stehen darf, was dir als Konsument zum Nachteil werden kann. Z.B. kann in einer AGB nicht die gesetzliche Gewährleistung ausgenommen werden, etc. …
      Demnach frage ich mich auch, wie es wäre, wenn jemand gegen Sony (oder andere) in solchen Fällen klagen würde …

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      • Morgoth91 0 XP Neuling | 10.09.2018 - 16:34 Uhr

        Interessant. Also steht dort nichts „wichtiges“ sondern eher Sachen die eh jedem klar sein sollten. Wer weis, vielleicht führt das hier ja zu einer Klage, falls Sony nicht reagiert. Andere Unternehmen haben ja wohl anscheinend ähnliches in den AGBs und schauen sich so einen Fall bestimmt gespannt an.

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        • Rapza624 98700 XP Posting Machine Level 4 | 10.09.2018 - 18:24 Uhr

          Ich bin eigentlich nicht vom Fach, und garantieren würde ich nicht dafür, aber wenn ich die Professorin richtig verstanden habe, dann ja: in der Regel steht nichts „wichtiges“ in der AGB. Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.

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      • Archimedes Boxenberger 233040 XP Xboxdynasty Veteran Bronze | 10.09.2018 - 19:58 Uhr

        Japp, Hab das auch ähnlich abgespeichert. Geltendes recht kann nicht durch agbs zunichte gemacht werden.
        Gutscheine dürfen ja auch nicht verfallen. Daher würde ich mich wundern wenn das hier rechtlich i.o. wäre…

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  7. Homunculus 202320 XP Xboxdynasty Veteran Bronze | 10.09.2018 - 16:16 Uhr

    Wenigstens gibt es Leute, die sich AGB wirklich komplett durchlesen und auch aktiv werden.

    Otto-Normal-Bürger überfliegt es meistens nur. Was bringt es ihm auch es zu lesen? Er kann ja eh nichts anderes machen als zustimmen oder das Angebot halt nicht nutzen.

    Das mit dem Guthaben ist aber echt ne Frechheit, gab es damals auch bei Prepaid Karten von Handys, bis der Verbraucherschutz eingriff.

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  8. Oberfranke1983 17350 XP Sandkastenhüpfer Level 3 | 10.09.2018 - 16:40 Uhr

    Der Überwachungsstaat hat mich im Visier. Der Verfassungsschutz hat ein rechtes Auge auf mich geworfen. Das BGV hat mir eine Broschüre geschickt als PDF Datei:
    Wie erkenne ich Extremisten und ausländische Geheimdienstmitarbeiter in meinem Umfeld.
    Und was habe ich bekommen, ist klar. Den Staatstrojaner.
    Aber keine Chance bei mir etwas zufinden.
    Es gibt genug Programme und Sicherheitssoftware die man auf den PC hat.
    Hier meine Whitelist:
    GDATA, CyberGhost, Airsnare, Deft Zero, Attack Surface Analyzer, Noscript, Run PE Detector, Anti Browser Spy, DNS-Checker, Snort, NetWorx,Skipfish, Hotspot Shield.
    Mehr Fragen und mehr, könnt ihr mir gerne schreiben. In meine Club könnt ihr auch gerne beitreten. Der Henkerclub. MfG; Der Henker1988

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  9. dirk diGGler 0 XP Neuling | 10.09.2018 - 17:17 Uhr

    Gut das es den Verbraucherschutz gibt und sie auf solche Machenschaften aufmerksam machen. Hat sich Sony schon geäussert?

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  10. snickstick 254465 XP Xboxdynasty Veteran Silber | 10.09.2018 - 18:23 Uhr

    Mir wärs ja lieber die würden die AGB`s so belassen, dann hätte ich im Streitfall bessere Karten vor Gericht 🙂

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    • Duck-Dynasty 76900 XP Tastenakrobat Level 3 | 10.09.2018 - 19:18 Uhr

      Sehe ich auch so. Da schützt der Verbraucherschutz am Ende noch vor dem Verbraucher. Die ganzen Beratungsprotokolle bei Banken und Versicherungen schützen doch auch den Banker davor, verklagt zu werden, da ich ja unterschrieben habe, über alles aufgeklärt worden zu sein.

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