PlayStation 4: Sony in Australien zu 3,5 Millionen Dollar Strafe wegen Irreführung von Kunden verurteilt

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Image: SONY

Wegen der Irreführung von Kunden über deren Verbraucherrechte wurde Sony in Australien zu einer Strafe von 3,5 Millionen Dollar verurteilt.

Sony Europe – von welchem Sony Australia eine Niederlassung ist – wurde infolge einer Anklage der Australian Competition and Consumer Comission (ACCC) bezüglich der Irreführung von Kunden über deren Verbraucherrechte von einem australischen Bundesgericht zu einer Strafe in Höhe von 3,5 Millionen AU-Dollar belegt. Das Unternehmen habe sich strafbar gemacht, indem es auf seiner Website und im Umgang mit australischen Verbrauchern falsche und irreführende Angaben zu ihren Rechten als Verbraucher gemacht hat.

Das Gericht stellte fest, dass Sony Europe vier Kunden in die Irre geführt hatte, nachdem diese über das PlayStation Network fehlerhafte Spiele gekauft hatten. Sony teilte den Kunden mit, dass sie keinen Anspruch auf Rückerstattung hätten, wenn das Spiel heruntergeladen wurde oder seit dem Kauf 14 Tage vergangen seien, was nicht den australischen Verbrauchergesetzen entspricht.

In einem Statement von ACCC Chair Rod Sims heißt es wie folgt:

„Verbrauchergarantierechte verfallen nicht nach dem Herunterladen eines digitalen Produkts und verschwinden sicherlich nicht nach 14 Tagen oder einem anderen willkürlichen Datum, das von einem Spieleladen oder Entwickler behauptet wird. Verbraucher, die digitale Produkte online kaufen, haben genau die gleichen Rechte wie beim Kauf in einem Geschäft.“

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27 Kommentare Added

  1. Phonic 244570 XP Xboxdynasty Veteran Bronze | 06.06.2020 - 15:58 Uhr

    Richtig so, wenn MS sowas machen würde gehört ihnen genauso eine auf den deckel

    9
  2. BenioX60 36590 XP Bobby Car Raser | 06.06.2020 - 16:20 Uhr

    Interessant . Gilt es auch in Deutschland?

    1
    • Naji823 35585 XP Bobby Car Raser | 07.06.2020 - 01:30 Uhr

      Meine Frau studiert Jura, hab sie mal gefragt sie hat mir das hier rausgesucht:

      §356

      (5) Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten auch dann, wenn der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem der Verbraucher

      1. ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und

      2. seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert.

      In den Store-Verkaufsbedinungen steht ja auch drin dass kein Rücktritt vom Kauf möglich ist.
      Wenn uns MS ne Rückgabe einräumt ist das nur aus Kulanz, aber dort haben die ja auch bestimmte Regeln.

      0
  3. Don Lui 26120 XP Nasenbohrer Level 3 | 06.06.2020 - 16:30 Uhr

    Man mag sich gar nicht vorstellen wieviel Sony für ihre irreführende 4K Lüge bei der PS4 Pro blechen müssten😳🤑😱

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    • Batman 20180 XP Nasenbohrer Level 1 | 06.06.2020 - 18:35 Uhr

      Wundert mich hart, das es bisher keine Konsequenzen hatte.

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  4. melomelv 16600 XP Sandkastenhüpfer Level 3 | 08.06.2020 - 12:24 Uhr

    solange es nicht min. eine billion kostet, tut es sony wohl eher wenig weh..

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  5. Miraska 7895 XP Beginner Level 4 | 09.06.2020 - 13:58 Uhr

    Ich bin der Meinung daß Digital erworbene Ware, egal ob Filme, Musik, Spiele, Programme, ect über die selben Rückerstattungen rechte verfügen sollte wie es bei jedem anderen Online bezogenen Handel ist. Sprich 14 Tage Umtauschrecht.

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